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Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) und die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Hier finden Sie den Satzungsauszug §1 bis §3 (Zweck der Gesellschaft und Gemeinnützigkeit)